- Ausgefülltes Antragsformular einschließlich Liste des fachkundigen Personals
- Lebenslauf mit beruflichem Werdegang der leitenden Person der Stelle
- Für den Nachweis der unternehmerischen Rechtsform:
- bei eingetragenen Unternehmen mit Sitz Deutschland:
- z.B. ein Handelsregisterauszug
- möglicherweise eine Ausfertigung des Gesellschaftsvertrages (z.B. bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR))
- bei Unternehmenssitz im Ausland: Dokumente aus dem Sitzland, die die Rechtsform nachweisen
- Aktuelle Akkreditierungsurkunde
Hinweis:
Für die Kalibrierung von Messeinrichtungen im Schornsteinfegerwesen ist statt einer Akkreditierung eine Bescheinigung nach VDI 4208, Blatt 2 über die Einrichtung eines Qualitätssicherungssystems erforderlich.
Im Einzelfall kann die bekannt gebende Behörde weitere Dokumente anfordern, die geeignet sind, eine Aussage über die persönliche Zuverlässigkeit zu treffen.
Zusätzlich kann die zuständige Stelle weitere Unterlagen bestimmen, die Sie beilegen müssen.
Erkundigen Sie sich vorher bei der zuständigen Stelle.