- schriftlicher Antrag unter Angabe des Untersuchungsgebietes, für das die Zulassung beantragt wird, sowie der Anschrift Ihres Hauptsitzes
- Nachweis, dass Sie über ein Prüflaboratorium verfügen, das eine für das beantragte Untersuchungsgebiet entsprechende Akkreditierung aufweist. Sie müssen die Anschrift des anerkannten Prüflaboratoriums sowie dessen Kennnummer, die von einer Akkreditierungsstelle vergeben wurde, angeben.
- schriftlicher Lebenslauf mit beruflichem Werdegang
- Nachweis über das Vorliegen der Zulassungsvoraussetzungen durch
- Zeugnisse
- Diplome
- Dienst- oder Arbeitszeugnisse
- Befähigungsnachweise oder sonstige Urkunden wie beispielsweise Berechtigungen zur Führung akademischer Titel und Grade oder sonstiger Berufsbezeichnungen (in amtlich beglaubigter Kopie)
- Nachweis über eine mindestens zweijährige Untersuchungs- und Beurteilungstätigkeit
- für den Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit: Führungszeugnis
- Nachweis, dass Sie nicht in der amtlichen Lebensmittel-, Futtermittel- und Bedarfsgegenständeüberwachung und -untersuchung tätig sind
- Erklärung über das Beschäftigungsverhältnis
Sie müssen zusätzlich abgeben:
- Erklärung, dass kein Strafverfahren oder staatsanwaltliches Ermittlungsverfahren anhängig ist
- Erklärung, dass kein Ausschlussgrund vorliegt und dass die Sachverständigentätigkeit unabhängig und frei von einem Interessenkonflikt ausgeführt werden kann
- Verpflichtungserklärung
Zur Überprüfung der persönlichen Zuverlässigkeit kann die zuständige Stelle weitere Dokumente anfordern.
Die Unterlagen dürfen bei der Antragstellung nicht älter als drei Monate sein. Ausbildungs- und Befähigungsnachweise sind von dieser Frist ausgenommen.