Je nachdem, in welcher Form Sie die Apotheke betreiben wollen, müssen Sie unterschiedliche Unterlagen oder Dokumente vorlegen.
Neuerrichtung oder Kauf einer Apotheke
- kurzer (tabellarischer) Lebenslauf mit der Angabe, in welchem Land Pharmazie studiert und die pharmazeutische Prüfung abgelegt wurde, und genauen Angaben über die berufliche Tätigkeit nach Erteilung der Approbation.
Den Lebenslauf müssen Sie handschriftlich mit Datumsangabe unterschreiben.
- Identitätsnachweis (z.B. eine beglaubigte Kopie von Reisepass oder Personalausweis)
- aktuelles Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (direkte Übersendung an das Regierungspräsidium)
- aktuelles ärztliches Attest, aus dem hervorgeht, dass Sie nicht in gesundheitlicher Hinsicht ungeeignet sind, eine Apotheke ordnungsgemäß zu leiten
- Approbationsurkunde in beglaubigter Fotokopie
- eine nach Abschluss der Verträge abzugebende eidesstattliche Versicherung:
Sie versichern, dass Sie keine Rechtsgeschäfte vorgenommen oder Absprachen getroffen haben, die gegen das Apothekengesetz verstoßen. Die eidesstattliche Versicherung können sie vor einer Notarin oder einem Notar oder vor der Genehmigungsbehörde abgegeben.
- Erklärungen und Versicherungen:
- ob ein straf- oder berufsrechtliches Verfahren anhängig war oder ist
- ob Sie eine weitere Betriebserlaubnis in der Bundesrepublik Deutschland beantragt haben
- Mitteilung, ob und gegebenenfalls an welchem Ort Sie in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder in einem Vertragsstaat, dem Deutschland und die Europäische Union vertraglich einen entsprechenden Rechtsanspruch eingeräumt haben, eine oder mehrere Apotheken betreiben
- Ausschluss von Fremd- und Mehrbesitz in der Bundesrepublik Deutschland
- Nachweise, dass Sie über die erforderlichen Räume verfügen:
- amtlich beglaubigter Grundbuchauszug oder sonstiger Nachweis, aus dem die Eigentumsverhältnisse am Apothekengrundstück ersichtlich sind
- Kauf- oder Mietvertrag
- Lageplan des Grundstücks mit genauer Ortsangabe (Flurstück)
- maßstabgerechter Plan der Betriebsräume (Größe und Aufteilung)
- Aufstellung der Grundflächen der Betriebsräume (mindestens 110 Quadratmeter)
- Erklärung, ob die Offizin barrierefrei zugänglich ist
- bei bestehenden Apotheken: die genannten Nachweise, abgesehen vom Kauf- oder Mietvertrag, wenn sich Änderungen gegenüber den bereits vorliegenden Unterlagen ergeben haben
- Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen verlangen, z.B.:
- Kaufvertrag über Apotheke im Original oder in beglaubigter Fotokopie
- Nachweis über Namensänderung in beglaubigter Fotokopie
- Verzicht der Vorbesitzerin oder des Vorbesitzers auf die ihm erteilte Betriebserlaubnis
- GbR- oder OHG-Vertrag
- Verzicht auf bereits erteilte Betriebserlaubnis für die antragstellende Person
Pacht einer Apotheke
- die Unterlagen für die Neuerrichtung oder den Kauf einer Apotheke ausgenommen Ziffer 8 Punkt 1 bis 3
- Pachtvertrag
- wenn die Apotheke bereits verpachtet war: Verzichtserklärung der Vorpächterin oder des Vorpächters für die erteilte Betriebserlaubnis
- in Erbfällen: Erbschaftsnachweis als Beleg für die Verpachtungsberechtigung
Verwaltung einer Apotheke
- die Unterlagen für die Neuerrichtung oder den Kauf einer Apotheke ausgenommen die Ziffern 6 und 8 Punkt 1 bis 6
- Erbnachweis
- Verwaltervertrag
Filialapotheken, Versandapotheken
Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle, welche Unterlagen Sie benötigen.