Die Verhandlungsvergabe unterscheidet sich von der Öffentlichen und Beschränkten Ausschreibung. Verhandlungen über den gesamten Angebotsinhalt, auch den Preis, mit dem bietenden Unternehmen sind zulässig. Es gibt kein förmliches Verfahren.
Wird kein Teilnahmewettbewerb durchgeführt, fordert der öffentliche Auftraggeber Sie formlos zur Abgabe eines Angebots auf.
Die Vergabestelle darf nur Unternehmen zur Angebotsabgabe auffordern, die über die erforderliche
- Fachkunde,
- Leistungsfähigkeit und
- Zuverlässigkeit
verfügen. Falls die Vergabestelle im Vorfeld die Eignung nicht abschließend feststellen kann, kann sie die erforderlichen Eignungsnachweise verlangen.
Die Unternehmen geben das Angebot ebenfalls formlos ab. Die Vergabestelle prüft die Angebote und erteilt, ggf. nach Verhandlungen, den Zuschlag. Dies ist formlos möglich.
Bei öffentlichen Teilnahmewettbewerben können Sie bei der Vergabestelle einen Antrag auf Teilnahme am Wettbewerb stellen. Wenn die Vergabestelle Sie auswählt, fordert sie Sie auf, ein Angebot abzugeben. Sie übermittelt Ihnen dazu die entsprechenden Ausschreibungsunterlagen.
Die ausgefüllten vollständigen Ausschreibungsunterlagen senden Sie in der geforderten Form an die Vergabestelle. Die Vergabestelle kann verlangen, dass die Ausschreibungsunterlagen mit einer fortgeschrittenen elektronischen Signatur oder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist. Auf dem Postweg oder direkt übermittelte ausgefüllte Ausschreibungsunterlagen müssen unterschrieben sein. Sie sind in einem verschlossenen Umschlag einzureichen.
Hinweis: Die Vergabestelle muss eine ausreichende Angebotsfrist einräumen.
Die Vergabestelle darf die Angebote erst nach Ablauf der Frist öffnen. Sie prüft ordnungs- und fristgemäß eingegangene Angebote nach folgenden Kriterien:
- Vollständigkeit,
- fachliche Richtigkeit und
- rechnerische Richtigkeit.
Die Vergabestelle teilt den Zuschlag in der Regel schriftlich mit. Er gilt gleichzeitig als Vertragsabschluss. Danach informiert sie nicht berücksichtigte Bieter und macht die Vergabe öffentlich bekannt.